Ablauf und Kosten

Ablauf und Bestandteile der Diagnostik

Der diagnostische Prozess erstreckt sich über drei bis vier Sitzungen á 50 Minuten. Zu Beginn erhalten Sie Fragebögen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Biografie. Im Rahmen der Sitzungen wird ein strukturiertes, diagnostisches Interview durchgeführt und die Fremdanamnese mit einer Ihnen nahestehenden Person erhoben. Zusätzlich werden Fragebögen zur Selbst- und Fremdbeurteilung eingesetzt und – wenn vorliegend – Ihre Grundschulzeugnisse ausgewertet. Am Ende erhalten Sie einen ausführlichen Befundbericht, den Sie ggf. als Nachweis der Diagnose z.B. bei Psychiater*innen, Ämtern oder Bildungseinrichtungen vorlegen können.

Falls Sie Interesse an einer online durchgeführten ADHS-Diagnostik bei uns haben, schreiben Sie uns gerne:

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund zahlreicher Anfragen etwas dauern kann, bis wir Ihnen antworten!


Durchführung per Videosprechstunde

Die Sitzungen werden per Videosprechstunde über die Plattformen RED Connect oder arztkonsultation durchgeführt. Beide Anbieter sind spezialsiert auf den Gesundheitsbereich, zeichnen sich durch hohe Sicherheitsstandards aus (u.a. vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) und werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als zertifizierter Videodienstanbieter gelistet.


Technische Voraussetzungen

Sie brauchen eine stabile Internetverbindung (am besten über ein Netzwerkkabel), eine Webcam, ein Mikrofon (am besten ein Headset). Beide Videosprechstunden-Anwendungen laufen über den Browser - die Installation von Software ist nicht erforderlich.

Bitte testen Sie Ihre Webcam und Ihr Mikrofon nach Möglichkeit vor jeder Sitzung!


Kosten der Diagnostik

Alle im Rahmen der Diagnostik erbrachten Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in ihrer aktuell gültigen Fassung in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 744,75 Euro. Falls weniger Sitzungen notwendig sein sollten, fallen entsprechend weniger Kosten an. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Rechnungsstellung den Faktor 3,0 ansetzen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel bis zum Faktor 2,3. Für die Differenz müssen Sie ggf. privat aufkommen. Über gesetzliche Krankenversicherungen können wir leider nicht abrechnen.